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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Arnold-Bergstraesser-Institut ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.arnold-bergstraesser.de.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der nachstehenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:

  • Eingebundene Bilder und Objekte sind größtenteils noch nicht durch alternative Textbeschreibungen ergänzt
  • Zu verlinkten Videos stehen nur teilweise Untertitel oder Transkriptionen zur Verfügung
  • Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden
  • Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden
  • Nicht alle Inhalte konnten bisher ins Deutsche übersetzt werden

Bei nicht barrierefreien Inhalten, für die wir derzeit noch keine Alternative anbieten können, wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt, um für Ihr Anliegen eine individuelle Lösung zu finden.

Darüber hinaus helfen uns Ihre Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstellt am: 30.11.2021

Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 06.03.2024

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen oder Sie Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte benötigen, können Sie sich gerne bei uns melden:

Arnold-Bergstraesser-Institut für
kulturwissenschaftliche Forschung e.V.
an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau
Windausstr. 16
D-79110 Freiburg im Breisgau

Tel.: +49-(0)761-88878-0
Fax: +49 (0)761-88878-78
E-Mail: info.abi [at] abi.uni-freiburg.de

 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an das Arnold-Bergstraesser-Institut wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Arnold-Bergstraesser-Institut nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet. können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den*die kommunale Beauftragte*n für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
poststelle [at] bfbmb.bwl.de

 

Die Kontaktdaten der*des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.